Wer sagt, Menschen warteten auf Psychotherapie Wochen oder Monate, kann mit beidem recht haben. Entscheidend ist, wo die Messung beginnt und wo sie endet. Eine aktuelle bundesweite Gesamtzahl für den ganzen Weg, von der eigenen Suche bis zum Beginn der Therapie, haben wir nicht gefunden.
6 Tage.
2 Wochen.
18 Tage.
Mehr als drei Monate.
Alle vier Zahlen stammen aus seriösen Quellen. Und alle vier tauchen irgendwo als „Wartezeit auf Psychotherapie“ auf.
Wer sie nebeneinanderlegt, könnte misstrauisch werden. Übertreibt hier jemand? Beschönigt dort jemand? Meistens ist die Erklärung einfacher und interessanter: Die Zahlen messen nicht dasselbe.
Dieser Beitrag nimmt den scheinbaren Widerspruch auseinander. Er sagt dir nicht, wie du schneller einen Platz findest. Dafür gibt es unseren Beitrag „Was tun, wenn ich keinen Therapieplatz finde?“. Und er fragt nicht, was digitale Angebote verändern. Dazu haben wir eine eigene Einordnung: „Mehr digitale Angebote – bessere Versorgung?“ Er stellt eine Vorfrage: Was zählen wir eigentlich, wenn wir „Wartezeit“ sagen?
Die Wartezeit gibt es nicht
Der Weg in die ambulante Psychotherapie hat Stationen. Du meldest dich bei einer Praxis oder über die Terminservicestelle. Es folgt die psychotherapeutische Sprechstunde, ein erstes Gespräch. Dann kommen, je nach Situation, eine Akutbehandlung und die probatorischen Sitzungen, eine Art Kennenlernphase. Danach kann die Richtlinienpsychotherapie beginnen: die psychotherapeutische Behandlung nach den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie.
Jede Zahl zur „Wartezeit“ misst ein Stück dieses Weges. Vier Beispiele:
| Strecke | Was gemessen wurde | Ergebnis |
|---|---|---|
| Anfrage in der Praxis → Sprechstunde | Aktenauswertung von neun Praxen, Anfragen aus der Zeit um die Strukturreform 2017 (PT-REFORM) | Median 2 Wochen |
| Letzte Sprechstunde → erste Probatorik | Abrechnungsdaten der Ersatzkassen, Erwachsene, 2024 (vdek) | Median 14 Tage; bei 8 von 10 binnen vier Wochen |
| Letzte Probatorik → Beginn der Therapie | Abrechnungsdaten der Ersatzkassen, Erwachsene, 2024 (vdek) | Median 18 Tage |
| Erste Sprechstunde → Beginn der Psychotherapie | Abrechnungsdaten aus Bayern, 2025 (KVB); bundesweit für Sprechstunden im 1. Quartal 2019 (BPtK, KBV-Abrechnungsdaten) | Bayern: Median 108 Tage. Bundesweit 2019: im Mittel 142 Tage |
Median heißt: Die Hälfte der Fälle geht schneller, die Hälfte langsamer. Ein Mittelwert wird von sehr langen Verläufen nach oben gezogen.
Diese Zahlen darfst du nicht einfach addieren. Sie stammen aus verschiedenen Jahren, von verschiedenen Gruppen von Versicherten und aus verschiedenen Rechenarten. Die Ersatzkassen zählen ab der letzten Sprechstunde, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ab der ersten. Dazwischen liegen nach einer früheren KVB-Auswertung im Schnitt sechs Termine, darunter weitere Sprechstunden und mehrere probatorische Sitzungen.
Selbst für dieselbe Strecke kommen Quellen auf unterschiedliche Werte. Das zeigt schon der Vergleich der Therapiebeginn-Zahlen oben: Region, Jahr und Rechenart unterscheiden sich. Für das erste Gespräch nennen Studien Werte zwischen 2 Wochen (Median) und 5,7 Wochen (Mittelwert), so fasst es auch die Ersatzkassen-Analyse zusammen.
Ob sich die Lage verändert hat, lässt sich daraus ebenfalls nicht einfach ablesen. Für Bayern meldet die KVB einen Anstieg: Der Median lag 2019 bei 93 Tagen, 2025 bei 108. Für Deutschland insgesamt gibt es keinen vergleichbaren Wert.
Und noch etwas bleibt leicht unsichtbar: Die meisten dieser Auswertungen erfassen nur Menschen, bei denen der nächste Schritt tatsächlich stattgefunden hat. Wer nach der Sprechstunde nicht in eine Therapie kommt, taucht in einer Zahl zum Therapiebeginn nicht auf.
Ein vermittelter Termin ist kein Therapieplatz
Eine Zahl vom Anfang braucht eine eigene Einordnung: die 6 Tage.
Sie stammen vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Gemeint ist: Im Jahr 2025 dauerte es im Schnitt 6 Tage bis zu einem Psychotherapie-Termin, der über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt wurde, erreichbar über die 116117. Das ist eine echte, nützliche Zahl. Aber sie sagt weniger, als man zuerst denkt:
- Die Terminservicestelle vermittelt Termine, keinen Therapieplatz. Zum Beispiel für die Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung. Eine Behandlung bei einer bestimmten Praxis weist sie nicht zu.
- Erfasst sind nur Termine, die über diesen Service gebucht wurden. Laut Zi sind das Fälle, in denen Patientinnen und Patienten im direkten Kontakt mit den Praxen keinen Erfolg hatten. Abgesagte Termine zählen nicht mit.
- Welche Terminarten in die 6 Tage eingehen, nennt die Auswertung nicht genau.
Ein vermittelter Termin ist ein Schritt auf dem Weg. Er ist nicht der Weg.
Was zwischen den Messpunkten passiert
Damit klar ist, wovon die Rede ist, die Stationen in Kurzform, wie sie die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschreibt:
- Psychotherapeutische Sprechstunde: ein erstes Gespräch. Es dient der Abklärung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und welche weitere Hilfe nötig ist. Es ist noch keine Richtlinientherapie. Und es kann in einer anderen Praxis stattfinden als die spätere Behandlung.
- Akutbehandlung: eine zeitnahe Entlastung bei akuter Symptomatik im Anschluss an die Sprechstunde, ohne Antrag. Sie ist kurzfristig angelegt und wird auf eine spätere Therapie angerechnet.
- Probatorische Sitzungen: mindestens zwei Termine (bei Erwachsenen bis zu vier), in denen geklärt wird, ob und welche Therapie sinnvoll ist und ob die Zusammenarbeit passt.
- Richtlinienpsychotherapie: die psychotherapeutische Behandlung nach den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie, zum Beispiel Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie.
Das ist wichtig auch als Korrektur an der früheren Fassung dieses Beitrags. Wir hatten dort behauptet, davor, dazwischen und danach gebe es keine Zuständigkeit und keine Abrechnungsgrundlage. Das war zu pauschal. Diese Schritte sind geregelt, haben Zuständigkeiten und werden abgerechnet.
Daran lässt sich auch ablesen, warum die Zahlen so unterschiedlich aussehen: In diesem Zeitraum passiert etwas. Der Bericht zur Evaluation der Strukturreform spricht deshalb von „Warte- bzw. Vorbereitungszeit“. Die Ersatzkassen betonen, in der Probatorik seien Patientinnen nicht unversorgt. Und die KVB weist darauf hin, dass die Termine zwischen Sprechstunde und Therapiebeginn vor allem der Diagnostik und der Klärung dienen.
Gleichzeitig zeigen die Daten, dass einzelne Schritte unterschiedlich schnell erreicht werden. Bei der Akutbehandlung liegt der Median für Erwachsene bei 21 Tagen nach der Sprechstunde, und mehr als sechs von zehn warten länger als 14 Tage. Die Ersatzkassen vergleichen das mit der Zwei-Wochen-Vorgabe. Die gilt allerdings für Termine, die über die Terminservicestelle vermittelt werden, und die Ersatzkassen messen ab der Sprechstunde. Es ist nicht dasselbe Intervall.
Der blinde Fleck vor dem Erstkontakt
Eine Strecke fehlt in allen Zahlen oben.
Sie beginnt an dem Tag, an dem du merkst: Ich brauche Hilfe. Und sie endet, wenn du tatsächlich eine Praxis anrufst, eine Mail schreibst oder die 116117 wählst.
Wie lang diese Strecke ist, wissen wir nicht. In den Quellen, die wir geprüft haben, wird sie nicht gemessen. Abrechnungsdaten beginnen erst mit der ersten abgerechneten Leistung. Sowohl die KVB als auch die Ersatzkassen schreiben selbst, dass sich aus ihren Daten die Zeit bis zur ersten Sprechstunde nicht bestimmen lässt. Befragungen von Praxen sagen etwas über die Praxis, nicht über die Menschen, die gar nicht erst anrufen.
Ein Forschungsbericht hat versucht, sich der Frage über einen Umweg zu nähern, und die Zeit zwischen einer dokumentierten ersten Diagnose und dem ersten Kontakt zu einer Psychotherapeutin untersucht. Er warnt selbst: Das sei nur ein Indikator und nicht mit der Sicht der Betroffenen gleichzusetzen.
Deshalb lassen wir diese Stelle leer. Eine Schätzung würde plausibel klingen, wäre aber erfunden. Was wir nicht messen, dürfen wir nicht mit einer Zahl füllen. In den von uns geprüften Wartezeitdaten bleibt diese Strecke damit unsichtbar.
Wo die eigentliche Frage liegt
Wenn die einzelnen Schritte geregelt sind: Wie gut gelingt die Orientierung zwischen ihnen?
Das ist zunächst eine Frage. Wir behaupten hier keine Versorgungslücke, und mit den geprüften Daten ließe sie sich auch nicht belegen. Es gibt aber Hinweise, dass der Weg nicht geradlinig verläuft: mehrere Termine zwischen Sprechstunde und Therapiebeginn, eine Sprechstunde, die in einer anderen Praxis stattfinden kann als die Therapie, ein Antrag bei der Krankenkasse, je nach Fall zusätzliche Berichte.
So lesen wir das: Jeder dieser Schritte hat seinen Sinn. Aber wer in einer belastenden Lebensphase unterwegs ist, erlebt vermutlich nicht Schritte, sondern eine Strecke, auf der immer neue Fragen auftauchen. Bin ich hier richtig? Was passiert als Nächstes? Wie lange noch? Ob diese Fragen unterwegs gut beantwortet werden, von Praxen, Kassen, Terminservicestellen, Beratungsstellen, wissen wir nicht. Dazu fehlen uns Daten. Das ist unsere redaktionelle Perspektive, keine Studienlage.
Und das Warten selbst?
Naheliegend wäre jetzt der Satz: Warten verschlechtert. Wir schreiben ihn nicht, weil wir ihn nicht belegen können. Was wir sagen können:
- Warten kann sich belastend anfühlen. In einer kleinen Interviewstudie mit Menschen auf der Suche nach einem Therapieplatz beschrieben manche, dass ihnen die Erkrankung das Durchhalten bei der Suche schwer machte.
- Für eine ursächliche Verschlechterung durch die Wartezeit in der ambulanten Psychotherapie in Deutschland haben wir in unserer Prüfung keinen belastbaren Nachweis gefunden.
- Internationale Befunde sind uneinheitlich. Einige Auswertungen aus England fanden einen Zusammenhang zwischen längeren Wartezeiten und schlechteren Verläufen. Eine Übersichtsarbeit zu Wartegruppen bei Essstörungen fand im Durchschnitt keine Verschlechterung. Beides stammt aus anderen Versorgungskontexten, und ein Zusammenhang ist noch keine Ursache.
Das ist weder Entwarnung noch Dramatisierung. Es ist der Stand.
Eine kurze Anmerkung noch: Praxis Liebenswert schaut oft aus der Perspektive von Frauen auf Versorgung. Für die Wartezeit auf Psychotherapie tragen die geprüften Daten dazu keine eigene Aussage. Sie zeigen weder, dass Frauen länger warten, noch das Gegenteil.
Eine bessere Frage
Vielleicht sollten wir weniger fragen: „Wie lang ist die Wartezeit?“
Und genauer: „Welche Strecke meinen wir, und was braucht ein Mensch auf dem Weg von der ersten Hilfesuche bis zur passenden Behandlung?“
Die erste Frage verlangt eine Zahl. Die zweite verlangt, dass wir den Weg ansehen, auch dort, wo wir ihn noch nicht messen.
Eine Antwort haben wir nicht. Unsere Haltung: Bevor wir über Lösungen streiten, lohnt es sich zu benennen, worüber wir eigentlich reden.
In akuten Krisen ist sofort professionelle Unterstützung da: außerhalb der Praxiszeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117, rund um die Uhr die TelefonSeelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenfrei) und bei Lebensgefahr der Notruf 112.
Wer eine Zahl nennt, entscheidet damit, welche Strecke sichtbar wird.
Die Strecke vor dem ersten Anruf bleibt in den geprüften Daten unsichtbar, und damit auch die Frage, wie gut Orientierung dort gelingt.
Woher die Zahlen stammen und was sie nicht sagen
Wie wir gearbeitet haben.
Dieser Beitrag beruht auf einer Prüfung der Originalquellen, Stand 5. Oktober 2026, nicht auf
Medienberichten. Zahlen haben wir nur aufgenommen, wenn wir sagen konnten, wo die Messung
beginnt, wo sie endet und bei wem. Passagen mit „So lesen wir das“ oder „Unsere Haltung“ sind
redaktionelle Einordnungen, keine Studienbefunde.
Warum sich die Zahlen nicht direkt vergleichen lassen.
Die Quellen messen unterschiedliche Strecken (siehe Tabelle), in unterschiedlichen Jahren, bei
unterschiedlichen Gruppen (nur Ersatzkassen, nur Bayern, nur neun Praxen, bundesweit) und mit
unterschiedlichen Rechenarten (Median oder Mittelwert). Dazu kommen unterschiedliche
Blickwinkel: Die Analyse der Ersatzkassen stammt von einem Verband von Krankenkassen, die
Zahlen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) von der Berufsvertretung der
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Auswertungen der KVB und des Zi aus dem Umfeld
der Kassenärztlichen Vereinigungen. Wir bewerten das nicht, wir benennen es.
Was wir nicht gefunden haben.
Eine aktuelle, belastbare bundesweite Gesamtzahl vom Beginn der eigenen Suche bis zum Start
einer Richtlinienpsychotherapie. Die jüngsten bundesweiten Daten (Ersatzkassen, 2024) erfassen
nur Teilstrecken nach der Sprechstunde. Die aktuellste Zahl für eine längere Strecke stammt
aus Bayern (2025) und beginnt erst mit der Sprechstunde. Bundesweit liegen Ganzstrecken-Zahlen
aus den Jahren 2015 bis 2019 vor. Die Strecke vor dem ersten Kontakt wird in den von uns
geprüften Quellen nicht gemessen.
Im Volltext gelesen:
- Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): „Grafik des Monats“, Februar 2026 (Terminservicestellen 2025)
- vdek: „Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie 2022–2024“, Langfassung, Juni 2026, Kurzfassung und Pressemitteilung vom 17.06.2026
- KVB: Presseinformationen vom 09.06.2026 (Daten 2025) und vom 10.02.2023 (Daten 2021)
- BPtK: Pressemitteilung vom 09.12.2022 (KBV-Abrechnungsdaten 2019) und Hintergrundpapier vom 13.07.2023
- Evaluation der Strukturreform: ES-RiP-Ergebnisbericht und PT-REFORM-Ergebnisbericht (Innovationsfonds, 16.10.2023)
- Psychotherapie-Richtlinie des G-BA (Fassung vom 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026) und § 75 Abs. 1a SGB V
Nur als Zusammenfassung (Abstract) gelesen:
- Reichert & Jacobs 2018 (Frühintervention bei Psychosen, England), Pugh et al. 2026 (NHS Talking Therapies), Kranes et al. 2026 (Wartegruppen bei Essstörungen). Zur ambulanten Psychotherapie in Deutschland sagen sie nichts direkt.
- Hansen & Jacobi 2026 (Befragung Berliner Praxen). Deren Zahlen haben wir nicht verwendet.
Bewusst nicht verwendet.
Eine Studie des GKV-Spitzenverbands kennen wir nur aus der Darstellung der BPtK. Medienberichte
haben wir nicht als Beleg für Wartezeiten genutzt.
Gut zu wissen.
Die PT-REFORM-Zahl stammt aus einer kleinen Aktenauswertung von neun Praxen und ist nicht
repräsentativ. Die BPtK-Zahl ist ein Mittelwert für Menschen mit Sprechstunde im ersten Quartal
2019. Die KVB-Zahlen gelten nur für Bayern.
Hinweis zur Überarbeitung.
Dieser Beitrag ersetzt eine frühere Fassung vom Juni 2026, die Wartezeit und Orientierung zu
pauschal beschrieben hatte.
Keine medizinische Beratung. Unabhängige redaktionelle Einordnung.
Wer in einer Organisation Orientierung entlang eines Versorgungsweges gestalten möchte: Orientation System Blueprint ansehen →